Lehre, Attest, Anlehre

Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Die praktischen Arbeiten erlernen und üben die Auszubildenden im Lehrbetrieb. Neben der Ausbildung im Betrieb besuchen sie an 1 bis 2 Tagen in der Woche die Berufsfachschule. Auszubildende, die gewillt und fähig sind, etwas Zusätzliches zu leisten, haben die Möglichkeit, die Berufsmittelschule zu besuchen und die Berufsmaturität zu erwerben.

Die zweijährige Grundbildung führt zum eidgenössischen Berufsattest. Für leistungsstarke Absolventen und Absolventinnen besteht die Möglichkeit, nach bestandener Attestausbildung in das 2. Ausbildungsjahr der drei- bzw. vierjährigen Grundbildung einzusteigen.

Die Anlehre dauert zwei Jahre und führt ebenfalls zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss. Im Zentrum steht das Erlernen praktischer Arbeiten. Einen Tag pro Woche wird ein Unterricht in der Berufsfachschule besucht.
(Nach einer Übergangsfrist werden die Anlehren durch die Grundbildung mit Attest abgelöst.)

Die Vorlehre ist für Schulabgänger und -abgängerinnen gedacht, die den Übertritt in die Berufsbildung nicht direkt schaffen und führt - wie alle Brückenangebote - nicht zu einem Berufsabschluss. Ziel ist eine optimale Vorbereitung auf den Beginn der Berufsausbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten an drei Wochentage in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und besuchen an den andern beiden Tagen die Berufsfachschule.